Loading...

Steuerermäßigung auf den LPG & CNG-Kraftstoff!

Es ist geschafft: Autogas wird bis Ende 2022, Erdgas bis 2026 energiesteuerlich begünstigt!

„Alternative Kraftstoffe leisten einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, da sie eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen, so die SPD". Deswegen konnte die SPD-Bundestagsfraktion innerhalb der parlamentarischen Beratungen erreichen, dass die Energiesteuerbegünstigung beider Gaskraftstoffe über das Jahr 2018 hinaus verlängert wird.

Quelle: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/autogas-energiesteuerbeguenstigung-verlaengert

 

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des Verfahrens:

03.04.2017 

„... Bundesrat fordert Steuervergünstigung von Autogas bis 2023.

News vom 03.04.2017 - (vollständiger Artikel unter autogas-journal.de) „... Bundesrat fordert Steuervergünstigung von Autogas bis 2023. Der Bundesrat hat sich (auf Initiative der Umweltministerin des Landes Thüringen, Anja Siegesmund) in das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“, in dem auch die weitere Besteuerung von Autogas ab 1.1.2019 geregelt wird, eingeschaltet. Die dort formulierte Bitte des Bundesrates, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, beinhaltet, Erdgas u n d Autogas in der bisherigen Höhe bis Ende 2023 weiter steuerlich zu begünstigen. Das Gesetzgebungsverfahren wird nach unserem Kenntnisstand vermutlich bis Ende Mai 2017 abgeschlossen sein....“

Quelle: http://autogas-journal.de/

 

26.01.2017

"... Der neue Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium will die Begünstigung Ende 2018 auslaufen lassen. ..."

Quelle: http://autogas-journal.de/

 

News aus 2016 und 2015

Bundeskabinett stellt Weichen zur Fortführung der Steuerbegünstigung für Autogas

Der vom Bundeskabinett verabschiedete „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE), als auch das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ fordern eine Fortführung der Steuerbegünstigung für Autogas. Die Umsetzung der in den Berichten genannten Maßnahmen ist für den Zeitraum 2016/2017 vorgesehen.

Deutscher Bundestag nimmt Beschlussantrag für die Weiterführung des Steuervorteils für Autogas und Ergas an.

"... In dem Beschlussantrag unterstreichen die Fraktionen das Potenzial der Gaskraftstoffe für die Emissionsminderung. Autogas ist der unumstrittene Alternativkraftstoff Nr. 1 in Deutschland und belegt etwa 70 % des Marktes alternativer Antriebe. ..."

Quelle: http://autogas-journal.de/

Gesetzvorschlag für die weitere Förderung von Autogas

"... In der Ressort- und Verbändeabstimmung befinde sich ein Gesetzesvorschlag, der vorsehe, Autogas bis 2021 und Erdgas bis 2024 weiter steuerlich zu fördern. Dabei sei jeweils eine Degressionsregelung (bei Flüssiggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022) vorgesehen, die zum schrittweisen Abschmelzen der Förderhöhe führen werde. ...

Quelle: http://autogas-journal.de/