Seit dem 01. Oktober 2017 können nur noch Fahrzeuge, für die eine ECE-R115-Genehmigung vorliegt in Deutschland zugelassen werden.
Bis auf wenige Ausnahmen ist daher die Zulassung über Abgasgutachten nicht mehr zulässig.
Merkmale von R115
R115 bezeichnet die Internationale Rechtsnorm ECE-R115, die auch Nachrüst-Richtlinie für LPG- und CNG-Systeme genannt wird.
Die ECE-R115 ist im Oktober 2003 in Kraft getreten und stellt Anforderungen an die Hersteller von Autogas-Systemen in Bezug auf:
So muss der Anlagenhersteller unter anderem nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird.
Ferner müssen ein Installations- und Benutzerhandbuch beigelegt werden. In diesen wird u.a. angegeben, über welche Qualifikationen die Umrüster und die mit der Wartung der Gasanlage beauftragten Personen verfügen müssen.
Ausnahmen
Ausnahmen bilden Fahrzeuge bis Schlüsselnummer 43 (Euro 2, D3 und D4), sowie genullte US-Importe ohne EG-Typgenehmigung.
Diese können über Einzel-Abgasgutachten zugelassen werden und benötigen somit keine ECE-R115-Genehmigung.
Welche Fahrzeuge können umgerüstet werden?
Die Fahrzeugdatenbank bietet Ihnen einen ersten Hinweis darauf, ob Ihr Fahrzeug mit einer Prins Autogasanlage umgerüstet werden kann.
Bitte beachten Sie: In der Datenbank sind alle Fahrzeuge erfasst für die Prins ein LPG- oder CNG-System entwickelt hat.
Ausschließlich die Fahrzeuge, die im Feld „R115“ mit einem grünen Häkchen versehen sind, können in Deutschland umgerüstet werden.
Können Sie Ihren Fahrzeugtypen nicht finden, sprechen Sie uns bitte telefonisch unter +49 (0) 5683 9310-0 oder per E -Mail unter info(at)cargas.de an.