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Einblicke in unser Schulungsprogramm

Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Abnahme der GSP

Die GSP darf aus­schließ­lich von "ver­ant­wort­lichen Per­sonen" durch­ge­führt werden. Dies sind Sach­­ver­ständige, Prüf­ingenieure der Über­wachungs­­institutionen und an­er­kannte GSP-Werk­stätten.

Besonderheit GSP-Werkstätten:

  • Die GSP darf nur von ver­antwor­tlichen Per­sonen (Meistern) durch­ge­führt werden.
  • Fach­kräfte (Gesellen) dürfen die GSP nicht durch­­führen.
  • An­er­kannte GSP-Werk­stätten dürfen die GSP nur dann durch­führen, wenn Sie den Ein­bau auch selbst vor­ge­nommen haben.

Durchführung der GSP

Die GSP muss erfolgen:

  • nach dem Ein­bau eines Gas­nach­rüst­systems,
  • nach An­passungen des Ge­misch­bildungs­systems des Fahr­zeugs.

Schulungsdauer der GSP

Die Schulungs­dauer und -in­halte der GSP sind ge­setzlich vor­ge­schrieben. Für die Er­langung des GSP-Sach­kunde­­zerti­fikats muss folgendes ab­solviert werden:

  • eine 4-tägige GSP-Erst­schulung,
  • im Rhythmus von max. 36 Monaten eine ver­kürzte 1-tägige (8 Stündige-) GSP-Wieder­holungs­schulung.

Bitte be­achten Sie: Wird die Wieder­holungs­schulung nicht in der vor­ge­sehenen Zeit von max. 36 Monaten ab­sol­viert, er­lischt das Schulungs­zerti­fikat. Statt der Wieder­holungs­­schulung muss dann er­neut eine Erst­­schulung be­sucht werden. Die Frist be­ginnt mit dem Monat, in dem er­folg­reich eine Ab­schluss­prüfung nach einer erst­maligen Schulung oder einer Wieder­­holungs­schulung abgelegt wurde.

GSP/GAP-Schulungen

In unserer Schulung werden die sicher­heits­­tech­nischen Bau­teile und Ein­richtungen der Auto­­gas­­anlagen und ihre Wirkungs­weise ge­mäß der GSP / GAP-Schulungs­richt­linie er­klärt. Bei der Erst­­schulung er­folgt u.a. der Ein­bau einer Gas­anlage und deren Kom­ponenten. Im An­schluss werden die Gas­­an­lagen­­prüfung und Gas­system­ein­bau­prüfung durch­ge­führt.

Teil­nehmer mit einer ab­ge­schlossen Kfz-Meister­­prüfung er­halten nach be­standener Ab­schluss­­prüfung die GSP-Teil­nahme­­be­scheinigung.
Gesellen er­halten die GAP-Be­scheinigung.

 

Auszug aus dem Schulungs­inhalt:

  • Recht­liche Grund­lagen, Vor­schriften und Richt­linien,
  • Auf­bau, Funktion, Technik und Sicher­heit von Gas­an­lagen,
  • Ein­bau eines Gas­nach­rüst­systems bzw. einzelner Kom­ponenten,
  • Durch­führung einer Gas­system­ein­bau­prüfung,
  • Ab­schluss­prüfung zur GSP und GAP.
  • Schulungsziel:
    Ab­schluss­prüfung, GSP-Sach­kunde­zerti­fikat und amt­liche GSP-Teil­nahme­be­scheinigung
     
  • Schulungs­dauer: 
    Erstschulung: 4 Tage
    Wieder­holungs­schulung: 1 Tag
     
  • Schulungs­gebühr je Teil­nehmer
    Erst­schulung: 820,00 € netto / 975,80 € inkl. MwSt.
    Wieder­holungs­schulung: 195,00 € netto / 232,05 EUR inkl. MwSt.

Gasanlagenprüfung (GAP)

Abnahme der GAP

Die GAP darf aus­schließ­lich von "ver­ant­wort­lichen Per­sonen" durch­ge­führt werden. Dies sind Sach­­ver­ständige, Prüf­ingenieure der Über­wachungs­­insti­tutionen und an­er­kannte GAP-Werk­stätten.

Besonderheit GAP-Werkstätten:

  • Die GAP darf nur von ver­ant­wort­lichen Per­sonen (Meistern) oder Fach­kräften (Ge­sellen) durch­ge­führt werden, die eine gültige GAP-Schulung nach­weisen können.

Durchführung der GAP

Die GAP muss erfolgen:

  • nach jeder Re­pa­ratur an der Gas­an­lage,
  • nach be­sonderen Er­eignissen wie Un­fall, Feuer etc.,
  • periodisch, im Zusammen­hang mit der Haupt­unter­suchung (HU).

Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durch­ge­führt werden. Auf die Durch­führung der GAP bei der HU kann ver­zichtet werden, wenn z.B. eine an­er­kannte GAP-Werk­statt in einem Zeit­raum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durch­ge­führt und diese be­scheinigt hat. Die GAP kann eben­falls von den Fahr­­zeug­über­wachern und an­er­kannten GAP-Werk­stätten durch­ge­führt werden.
 

Schulungsdauer der GAP

Die Schulungs­dauer und -in­halte der GAP sind ge­setz­lich vor­ge­schrieben. Ab­sol­viert werden muss: 

  • eine mindestens 8-stündige GAP-Erst­schulung und,
  • im Rhythmus von max. 36 Monaten, eine ver­kürzte 4-stündige GAP-Wieder­holungs­schulung.

Bitte be­achten Sie: Wird die Wieder­holungs­schulung nicht in der vor­ge­sehenen Zeit von max. 36 Monaten ab­sol­viert, er­lischt das Schulung­szerti­fikat. Statt der Wieder­holungs­schulung muss dann erneut eine Erst­­schulung be­sucht werden. Die Frist be­ginnt mit dem Monat, in dem er­folg­reich eine Ab­schluss­prüfung nach einer erst­maligen Schulung oder einer Wieder­holungs­­schulung ab­ge­legt wurde.

 

 

GAP- (Gasanlagenprüfung-) Schulungen

Auszug aus dem Schulungsinhalt:

  • Recht­liche Grund­lagen, Vor­schriften und Richt­linien,
  • Dokumentation und Qualitäts­sicherung,
  • Technik der Gas­anlagen,
  • spezielle technische Merk­male und Sach­ver­halte,
  • Zusammen­hänge zwischen Technik und Sicher­­heit,
  • physikalische und chemische Eigen­schaften der Gase,
  • sicher­heits­technische Bau­teile und Ein­richtungen der Gas­anlagen und ihre Wirkungs­weise,
  • Durch­führung einer Gas­anlagen­prüfung,
  • Einsatz und Hand­habung des Leck­spür­geräts und Leck­such­sprays,
  • Ab­schluss­prüfung zur GAP.
  • Schulungsziel: 
    Ab­schluss­prüfung, GAP-Sach­kunde­zertifi­kat und amt­liche GAP-Teil­nahme­be­scheinigung.
     
  • Schulungsdauer: 
    Erstschulung: 1 Tag
    Wiederholungsschulung: 1 Tag
     
  • Schulungs­gebühr je Teil­nehmer
    Erstschulung: 195,00 € netto / 232,05 € inkl. MwSt.
    Wiederholungsschulung: 195,00 € netto / 232,05 EUR inkl. MwSt.

Obwohl im Verordnungs­text zwischen den wieder­­kehrenden Gas­­anlagen­­prüfungen (GAP) - die im Zu­sammen­hang mit der Haupt­unter­suchung (HU) durch­zu­führen sind - und den sonstigen Gas­­anlagen­prüfungen unter­schieden wird, handelt es sich bei der Durch­führung um ein und dieselbe GAP, für die es nur eine An­er­kennung und auch nur eine Schulung gibt.

Fahrzeuge mit R115-Genehmigung

Sofern für das Nach­rüst­system eine "ECE-R115-Teile­ge­nehmigung" vor­liegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzel­­gut­achten nach § 21 StVZO (Straßen­­­verkehrs­­ordnung) eines amt­lich an­er­kannten Sach­ver­ständigen (aaS) er­forder­lich. Diese Nach­rüst­systeme werden von der Zu­lassungs­stelle auf Grund­lage des bei der GSP er­stellten Nach­weises in die Fahr­zeug­doku­mente ein­ge­tragen.
 

Fahrzeuge ohne R115-Genehmigung

Bei Nach­rüst­systemen ohne "ECE-R115-Teile­ge­nehmigung" muss ein indi­­vi­duelles Ab­gas­gut­achten er­stellt werden.
Nach der Durch­führung der GSP muss zu­sätzlich ein Einzel­gut­achten nach § 21 StVZO von einem aaS er­stellt werden. Bei der Be­gutachtung über­prüft der aaS den ordnungs­ge­mäßen Ein­bau der Gas­an­lage im Fahr­zeug und er­stellt die Be­richtigung zur Änderung der Fahr­­zeug­doku­mente.

Produkt- und Softwareschulungen der Prins-VSI-Systeme

Der Markt­führer Prins Auto­gas­systemen B.V. bietet eine Viel­zahl von Auto­gas-Systemen an.
Pro­dukt- und Soft­ware­schulungen be­ziehen sich in der Regel auf das je­weils neueste Prins Auto­gas-System. 

Schulungsinhalt 
In der Produkt- und Soft­ware­schulung werden Ihnen die ein­zelnen Kom­po­nenten des je­weiligen Systems vor­­ge­stellt und tech­nisch er­klärt. Bei Schulungen mit Praxis­­an­teil er­folgt zu­dem der Ein­bau der einzelnen Kom­po­nenten in ein Fahr­zeug.

 

Prins Auto­gas­systeme zeichnen sich u.a. durch folgende Eigen­schaften aus: 

  • qualitativ hoch­wertige Auto­gas­sys­teme,
  • Keihin Corp.-Ein­spritz­düsen: Einen der welt­weit führenden Benzin­ein­spritz­düsen­her­steller. Ihre höchste Quali­tät sichert eine de­fekt­freie Ar­beit in 290 Millionen Zyklen,
  • kompaktes De­sign von An­lage und Kom­ponenten,
  • ein­facher und sicherer Ein­bau aller Kom­ponenten,
  • alle ge­setz­lichen Vor­schriften und / oder Zerti­­fi­zierungen werden er­füllt oder über­troffen,
  • alle wichtigen Komponenten des Auto­gas­systems sind in OEM-Quali­tät,
  • Auto­gas­an­lagen für den deutschen Markt ver­fügen über R115-Ge­nehmi­gung.

 

Unsere Produkt- und Soft­ware-Schulungen be­ziehen sich in der Regel auf die ak­tuellsten Prins Auto­gas­­systeme und er­folgen aus­schließ­lich auf Nach­frage.
Bitte sprechen Sie uns an. 

 

 

 

Produkt- und Softwareschulung Prins-VSI

Auszug aus dem Schulungsinhalt:

  • Vergleich verschiedener Prins Autogas­systeme,
  • Vorstellung der Bauteile Kraftstoffwahl­schalter, zweiteiliger Kabelbaum, Hauptstrang und Injektor-Strang, Steuergerät, PDT-Diagnose-Adapter,
  • VSI-Diagnosesoftware und Kalibriersoftware,
  • Diagnose, Einstellungen, Kalibrierung, Informationen und Optionen des Systems,
  • zusätzliche Parameter für Turbo-Motoren,
  • Prins Diagnose-Schnittstelle,
  • Registrierung des Systems,
  • Softwareregistrierung und Softwareschutz, 
  • Update von Firmware und Software,
  • Garantiezertifikat und Garantieabwicklungs-Portal.
  • Schulungsdauer: 
    Schulung ohne Einbau: 1 Tag
    Schulung inkl. Einbau: 3 Tage
  • Schulungsgebühr je Teilnehmer: 
    Schulung ohne Einbau: 150,00 € exkl. MwSt. (178,50 € inkl. 19% MwSt.).
    Schulung inkl. Einbau: 650,00 € exkl. MwSt. (773,50 € inkl. 19% MwSt.).

Anmeldungen zur Schulung

Unsere Schulungen finden in unserem Schulungs­raum in Wabern-Unshausen statt. Hier finden Sie unsere voll­­ständigen An­melde- und Storno­­be­dingungen...

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Übersicht aller Schulungen bei CAR-GAS

Gassystemeinbauprüfung (GSP), Gas­an­lagen­prüfung (GAP) und Pro­dukt­schulungen: Hier er­halten Sie einen Über­blick über alle von uns an­ge­botenen Schulungen ...

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