Loading...

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAR-GAS Technologie für alternative Antriebe GmbH (im Folgenden CAR-GAS GmbH genannt) für sämtliche Lieferungen einschließlich und insbesondere des Umbaus auf Gasanlagen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Sämtliche Leistungen der CAR-GAS GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer getroffen werden.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
  2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  3. Der Auftrag ermächtigt die CAR-GAS GmbH, Subunternehmer zu beauftragen sowie Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen.

§ 3 Leistungsfristen und -termine

  1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der CAR-GAS GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der CAR-GAS GmbH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat und etwa erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit der Erteilung des Auftrags.

    Sofern die CAR-GAS GmbH für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit sie von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Dies gilt jedoch nur, wenn die CAR-GAS GmbH die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall wird sie den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

§ 4 Abnahme

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann die CAR-GAS GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
  3. Bei Abnahmeverzug kann die CAR-GAS GmbH die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.
  4. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der CAR-GAS GmbH auch anderweitig aufbewahrt werden, Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann die CAR-GAS GmbH statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall durch die Übernahme von Mietwagenkosten ersetzen.

§ 5 Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.
  2. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preis- und Arbeitswertkatalogen der CAR-GAS GmbH.
  3. Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung, und für die CAR-GAS GmbH kosten- und spesenfrei, erfüllungshalber angenommen.
  4. Die Umsatzsteuer geht immer zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (der CAR-GAS GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden) Eigentum der CAR-GAS GmbH.
  2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung einer der CAR-GAS GmbH zustehenden Saldoforderung.
  3. Die nachfolgenden Absätze 4. bis 6. finden nur auf solche Kunden Anwendung die Unternehmer sind.
  4. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte"), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von der CAR-GAS GmbH, gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an die CAR-GAS GmbH ab; die CAR-GAS GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen der CAR-GAS GmbH und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an die CAR-GAS GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die CAR-GAS GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Die CAR-GAS GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der CAR-GAS GmbH in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist die CAR-GAS GmbH berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.
  5. Der Kunde wird der CAR-GAS GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an die CAR-GAS GmbH abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen der CAR-GAS GmbH anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der CAR-GAS GmbH hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde.
  6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen der CAR-GAS GmbH um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
  7. Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber der CAR-GAS GmbH in Verzug und tritt die CAR-GAS GmbH vom Vertrag zurück, so kann die CAR-GAS GmbH unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten. In diesem Falle wird der Kunde der CAR-GAS GmbH oder den Beauftragten der CAR-GAS GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben.

§ 7 Erweitertes Pfandrecht

  1. Der CAR-GAS GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an denen aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

§ 8 Beschaffenheit, Gewährleistung

  1. Die CAR-GAS GmbH gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Charakteristika der Leistungen.
  2. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstige dem Kunden von der CAR-GAS GmbH überlassenen Informationsmaterialen sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
  3. Bei jeder Mängelrüge steht der CAR-GAS GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde der CAR-GAS GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
  4. Mängel wird die CAR-GAS GmbH nach eigener Wahl oder ersatzweise durch Lieferung einer mangelfreien Sache sowie ggf. deren Installation beseitigen (= Nacherfüllung). Für den Kunden ist die Beseitigung des Mangels kostenfrei.
  5. Der Kunde wird der CAR-GAS GmbH die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn die CAR-GAS GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an die CAR-GAS GmbH den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von derCAR-GAS GmbH den Ersatz notwendiger Kosten zu verlangen.
  6. Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn die Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel).
  7. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat die CAR-GAS GmbH die Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 / § 635 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß § 9 dieser AGB verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von der CAR-GAS GmbH kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandensein eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei der CAR-GAS GmbH durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben hiervon unberührt.
  8. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber bei der CAR-GAS GmbH zu machen. Bei mündlichen Anzeigen händigt die CAR-GAS GmbH dem Auftraggeber auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Mängelanzeige aus. Jegliche Nacherfüllung hat am Geschäftssitz der CAR-GAS GmbH zu erfolgen.
  9. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren für Auftraggeber, die Verbraucher sind, in zwei Jahren ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Für Kunden, die Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate ab Abnahme; im Falle des Rückgriffs gem. §§ 478, 479 BGB beträgt hiervon abweichend die Verjährungsfrist zwei Jahre. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  10. Im Rahmen der Mängelbeseitigung ersetzte Teile werden Eigentum der CAR-GAS GmbH. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
  11. Erfolgt ausnahmsweise die Mängelbeseitigung in einer anderen Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung handelt und dass für die CAR-GAS GmbH ausgebaute Fahrzeugteile während einer angemessenen Frist zur Verfügung gehalten werden. 

§ 9 Haftung und Schadensersatz

  1. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 und 9.3 wird die gesetzliche Haftung der CAR-GAS GmbH für Schadensersatz wie folgt beschränkt: Die CAR-GAS GmbH haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis und soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt werden; die CAR-GAS GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe der CAR-GAS GmbH ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden durch die CAR-GAS GmbH entstanden sind, wie z.B. Einbruchdiebstahl, Vandalismus). Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
  2. Die CAR-GAS GmbH haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. Haftungsansprüche des Kunden aus Verwahrung sind - außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von der CAR-GAS GmbH und Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit - ausgeschlossen.
  3. Unabhängig von einem Verschulden der CAR-GAS GmbH bleibt eine etwaige Haftung der CAR-GAS GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigenvon der CAR-GAS GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 10 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der CAR-GAS GmbH. Dies gilt sofern der Kunde Unternehmer ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder eine Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Erhebung einer Klage unbekannt ist.