
Die meisten mit Ottomotor angetriebenen Fahrzeuge lassen sich heute problemlos mit einer Autogasanlage nachrüsten und können diese umweltgerechte und preiswerte Energiequelle nutzen. Autogas ist nicht nur viel preiswerter als Benzin, es erhöht auch die Reichweite des Fahrzeuges und verlängert die Lebensdauer des Motors. Bei Bedarf kann während der Fahrt, mittels eines einfachen Umschalters am Armaturenbrett zwischen Ottokraftstoff und Autogas gewählt werden, wodurch die Mobilität steigt und die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
Speziell für Flottenfahrzeuge im regionalen Einsatz bietet sich die Nutzung von Autogas an. Sie können bereits heute die ökonomischen Vorteile nahezu lückenlos nutzen und zudem die Schadstoffbelastung in Städten und Ballungsräumen enorm verhindern.
Spezielle Prüfvorschriften der Europäischen Union (ECE-Richtlinie) sowie des TÜV garantieren absolute Sicherheit aller Bauteile. Autogastanks bestehen aus 3,5 mm starkem Stahl, dadurch sind sie bei einer Kollision besonders widerstandsfähig.
Der Betriebsdruck einer LPG-Autogasanlage beträgt 6-10 Bar. Um ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten zu können, wird jeder Tank einer Sicherheitsprüfung von 40 Bar unterzogen.
Damit übersteigt die Berstgefahr des Tanks von Benzin- oder Dieseltanks sogar die von Autogas. Aufgrund konstruktiver Bedingungen ist diese nämlich erheblich höher als die von Autogas.
Der Autogastank ist mit unterschiedlichen Sicherungssystemen, wie Rückschlag- und Rohrbruchventil ausgestattet. Im Falle eines Unfalls verhindern diese innerhalb von Sekunden das unkontrollierte Austreten von Gas.
Selbst im Falle eines Brandes garantieren Absperrarmaturen und andere Sicherheitseinrichtungen ein Maximum an Sicherheit. Das Magnetventil wird durch das Gassteuergerät überwacht, welches im Falle eines Unfalls die sofortige Abschaltung des Gaszuflusses gewährleistet.
Beim ValveCare-System handelt es sich um eine Additiv-Dosierpumpe, die exklusiv für das Prins VSI-System entwickelt wurde.
ValveCare bietet die neuesten Produktentwicklungen auf dem Gebiet der Kraftstoffadditive für Verbrennungsmotoren, die auf alternative Kraftstoffe wie LPG oder CNG umgerüstet wurden. Es sorgt für eine korrekte Dosierung, um übermäßigen Ventil- und Ventilsitzverschleiß zu verhindern. Sobald der Motor auf LPG- oder CNG-Betrieb wechselt, schaltet sich die Dosierpumpe ein, um ValveCare-Flüssigkeit unter Druck in den Motor einzuspritzen.
Das ValveCare-System ist einzigartig, da es die Additivdosis auf Basis der Motorlast errechnet. Damit ist der Motor selbst bei Ausstattung mit Turboladern stets durch die passende Menge an Additiv umfassend geschützt. Sollte der ValveCare-Additivstand zu stark absinken, schaltet sich die Dosierpumpe automatisch aus und sendet ein Signal an das VSI-ECU. Dadurch führt das VSI-ECU eine Umschaltung auf Benzinbetrieb durch, um den Motor zu schützen. Ein Summer warnt den Fahrer bei drohendem ValveCare-Additivmangel, um genug Zeit zum Nachfüllen zu gewähren.
In einzelnen Tiefgaragen findet man noch immer den Hinweis „Einfahrt für Gasfahrzeuge verboten“ oder „Einstellverbot für Gasfahrzeuge“. Diese Regelung wurde in der Garagenverordnung der Bundesländer (GAV) aufgehoben. Es gilt nun „Keine Einschränkung für Gasfahrzeuge in Parkhäusern“.
Eine Ausnahme hierzu, zumindest formell gesehen, bilden die Bundesländer Bremen und das Saarland. Hierzu heißt es: Das Abstellen von Fahrzeugen mit Autogas-Antrieb ist dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass austretendes Gas gefahrlos ins Freie entweichen kann.
Vielfach ist das Entfernen der Schilder schlicht und einfach vergessen wurden oder den Betreibern zu viel Arbeit. Allerdings können Garagenbesitzer auch von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, welchen Fahrzeugen sie Einfahrt gewähren. In Streitfällen sollte man auf die Neufassung der Garagenverordnung hinweisen, die noch nicht überall bekannt ist.
Die Europ Assistance gewährt eine Verschleißschutzgarantie bis zu 7 Jahre und je nach Antrag kilometer-limitiert auf die garantiegedeckten Teile.
Motor: Motorblock, Kolben, Kolbenringe und Zylinder (Zylinderlaufbuchsen), Kurbelwelle, Pleuel, Zylinderkopf, Nockenwelle, Kipphebel, Ein- und Auslassventile, Stößel
Kraftstoffanlage: Sensoren der elektronischen Gemischaufbereitung, Einspritzventile, Luftmassenmesser und Drosselklappe
Abgasanlage: Lambdasonde, AGR-Ventil und Katalysator,Auspuffkrümmer
Hiervon ausgenommen: Dichtungen und Hosenrohr.
Grundlage der Garantie ist die Beachtung der Einbau- und Wartungsvorschriften. Die Garantie gilt nur bei Einbau der Gasanlage durch spezifizierte Werkstätten mit GAP- oder GSP- Nachweisen, die nach § 41a Absatz 7 (17) die Einbau- und Überprüfungsrichtlinien für Gasanlagen anwenden. Weiterhin gilt diese nur, wenn für alle Komponenten ein gültiges Abgasgutachten besteht und eine vorschriftsmäßige und nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Angaben im Garantieheft erfolgte.
Leistungsausschluss besteht bei:
a) Bauteile die vom Hersteller nicht zugelassen sind oder die bei Antragstellung bei fachmännischer Prüfung erkennbare Mängel aufweisen;
b) Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette, sonstige Schmiermittel, sowie Kleinmaterialien (Schrauben, Muttern,Schellen und dergleichen);
c) andere als die in Ziffer 2. genannten Bauteile, insbesondere nicht für die Autogasanlage selbst;
d) Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden (z.B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung oder Übernachtungskosten);
e) natürlicher Verschleiß (z.B.: Geräuschentwicklung, Änderung des Ölverbrauchs)
f) die in § 8 genannten, ausgeschlossenen Schäden.
Die Kosten für Zylinderkopfdichtung, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringen und Zündkerzen werden nur dann erstattet, wenn ihr Ersatz im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens an einem der in Ziffer 2 genannten Bauteile technisch erforderlich ist. Diese Teile sind separat nicht versichert.
Die Garantie ist nicht gültig:
Die Reparaturkosten (Lohn- und Materialkosten) nach Maßgabe von Ziffer 2 werden ausgehend von der Betriebsleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Reparatur nur anteilig wie folgt erstattet:.
| km-Stand bei Reparatur | Kostenerstattung |
| bis 80.000 | 100% |
| bis 100.000 | 90% |
| bis 120.000 | 80% |
| bis 130.000 | 70% |
| bis 150.000 | 60% |
| bis 180.000 | 50% |
Die Garantieleistung besteht in dem Ersatz der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Instandsetzung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. „Instandsetzung“ im Sinne der Garantie bedeutet die vollständige Funktionsherstellung des beschädigten versicherten Bauteils durch Reparatur oder durch ein Austauschteil.
Die Auftragserteilung für die Reparatur erfolgt ausschließlich durch den Fahrzeughalter. . Die Reparaturrechnung ist ausschließlich auf den Autorisierten Einbaubetrieb ohne Mehrwertsteuer auszustellen. Einzige Ausnahme: Reparaturbetrieb ist nicht gleich Autorisierter Einbaubetrieb. Dieser stellt die Reparaturrechnung mit Mehrwertsteuer aus.