
Die Durchführung der Gassystemeinbauprüfung (GSP) und Gasanlagenprüfung (GAP) sind zwingende gesetzliche Voraussetzung um ein Autogasfahrzeug betreiben zu dürfen. Haben Sie beide Prüfungen abgelegt, können Sie sich in der Regel durch einen Antrag bei Ihrer zuständigen Kfz-Innung als GSP- und GAP-Werkstatt anerkennen lassen und dürfen folglich Autogasanlagen einbauen und Instand setzen.
Als Importeur von Autogasanlagen besitzen wir selbstverständlich die Zertifizierung zur Schulung der GSP und GAP. Darüber hinaus bieten wir eine Vielzahl weiterer Schulungen an, die durch unser qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Fordern Sie hierzu bitte unser Schulungsprogramm hier an.
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP) muss nach jedem Einbau eines Gasnachrüstsystems durchgeführt werden.
Sofern für das Nachrüstsystem eine "ECE-R 115-Teilegenehmigung" vorliegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzelgutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrsordnung) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) erforderlich. Diese Nachrüstsysteme werden von der Zulassungsstelle auf Grundlage des bei der GSP erstellten Nachweises in die Fahrzeugdokumente eingetragen.
Bei Nachrüstsystemen ohne "ECE-R 115-Teilegenehmigung" muss nach der Durchführung der GSP zusätzlich ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO von einem aaS erstellt werden. Bei der Begutachtung überprüft der aaS inwieweit das Gesamtfahrzeug, z.B. in Bezug auf das Abgasverhalten, durch den Einbau des Nachrüstsystems beeinflusst wurde. Er erstellt den Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugdokumente.
Die GSP kann -wie die AU und GAP- von den Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitution und von anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Anerkannte GSP-Werkstätten dürfen die GSP allerdings nur dann durchführen, wenn Sie den Einbau auch selbst vorgenommen haben.
| GSP - Gassystemeinbauprüfung | |
|---|---|
| Auszug aus dem Schulungsinhalt | • Rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien • Aufbau, Funktion, Technik und Sicherheit von Gasanlagen, • Einbau eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten • Durchführung einer Gassytemeinbauprüfung • Abschlussprüfung zur GSP und GAP |
| Schulungsziel | Abschlussprüfung, GSP-Sachkundezertifikat und amtliche GSP-Teilnahmebescheinigung |
| Schulungsdauer | 4 Tage (Erstschulung) 1 Tag (Wiederholungsschulung) |
| Schulungsort | 34590 Wabern |
| Schulungsgebühr | Je Teilnehmer 800,00 € exkl. MWSt. (952 € inkl. 19% MWSt.). Für Gruppen bieten wir besondere Konditionen an. In der Gebühr sind Schulung, Schulungsunterlagen und Schulungszertifikat sowie kalt/warme Getränke und ein Frühstück während der Schulung enthalten. |
| Schulungsgebühr Wiederholungsschulung |
Je Teilnehmer 180,00 € exkl. Mwst. (214,20 EUR inkl. 19% Mwst.). Für Gruppen bieten wir besondere Konditionen an. In der Gebühr sind Schulung, Schulungsunterlagen und Schulungszertifikat sowie kalt/warme Getränke und ein Frühstück während der Schulung enthalten. Bitte beachten Sie: Eine Wiederholungsschulung muss alle 3 Jahre durchgeführt werden. Wird die nächste Schulung nicht in der vorgesehenen Zeit wiederholt wird diese ungültig. Statt der Wiederholungsschulung muss dann erneut eine Erstschulung besucht werden. |
| Ihre Ansprechpartnerin | Bärbel Pohl Tel.: 05683 931033, E-Mail: baerbel.pohl(at)cargas.de |
Obwohl im Verordnungstext zwischen den wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GAP) - die im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen sind - und den sonstigen Gasanlagenprüfungen unterschieden wird, handelt es sich bei der Durchführung um ein und dieselbe GAP, für die es nur eine Anerkennung und auch nur eine Schulung gibt.
GAP müssen in folgenden Fällen durchgeführt werden:
• nach jeder Reparatur an der Gasanlage
• nach einem Brand oder Unfall unter Beeinträchtigung der Gasanlage
• im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU)
Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden. Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat. Die GAP kann ebenfalls von den Fahrzeugüberwachern und anerkannten GAP-Werkstätten durchgeführt werden.
GAP - Gasanlagenprüfung |
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| Auszug aus dem Schulungsinhalt | • Rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Richtlinien • Aufbau, Funktion, Technik und Sicherheit von Gasanlagen, • Einbau eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten • Durchführung einer Gasanlagenprüfung • Abschlussprüfung zur GAP |
| Schulungsziel | Abschlussprüfung, GAP-Sachkundezertifikat und amtliche GAP-Teilnahmebescheinigung |
| Schulungsdauer | 1 Tag (Erstschulung) 0,5 Tage (Wiederholungsschulung) |
| Schulungsort | 34590 Wabern |
| Schulungsgebühr Erstschulung |
Je Teilnehmer 180,00 EUR exkl. Mwst. (214,20 € inkl. 19% Mwst.). Für Gruppen bieten wir besondere Konditionen an. In der Gebühr sind Lehrgangsunterlagen, sowie kalt/warme Getränke enthalten. |
| Schulungsgebühr Wiederholungsschulung |
Je Teilnehmer 180,00 € exkl. Mwst. (214,20 EUR inkl. 19% Mwst.). Für Gruppen bieten wir besondere Konditionen an. In der Gebühr sind Schulung, Schulungsunterlagen und Schulungszertifikat sowie kalt/warme Getränke und ein Frühstück während der Schulung enthalten. Bitte beachten Sie: Eine Wiederholungsschulung muss alle 3 Jahre durchgeführt werden. Wird die nächste Schulung nicht in der vorgesehenen Zeit wiederholt wird diese ungültig. Statt der Wiederholungsschulung muss dann erneut eine Erstschulung besucht werden. |
| Ihre Ansprechpartnerin | Bärbel Pohl Tel.: 05683 931033, E-Mail: baerbel.pohl(at)cargas.de |