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Einbau - Motorschutzsystem
erde2 schuetzen
Mit gutem Gefühl sicher fahren! Leistungsumfang

Die INTEC AG, im folgenden INTEC genannt, gewährt eine Verschleißschutzgarantie bis zu 5 Jahre, km-limitiert (je nach Antrag), auf die garantiegedeckten Teile.


Garantiegedeckte Teile


Motor: Gasspezifische Zylinderkopfschäden einschließlich Erosionen (Substanzverlust) an Ventilsitzringen, sofern diese auftreten trotz der unter Punkt B aufgeführten Vorgaben. Funktionsausfall aufgrund von Verschleiß an den Reibungsflächen von Kurbelwelle, Pleuel, Lagerschale, Kolben, Kolbenring, Kolbenbolzen, Zylinder, Nockenwelle, Kipphebeln, Steuerkette, metallischem Stirnrad, Ein-und Auslass-Ventil, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchse und Führungen.

Grundlage der Garantie

Grundlage der Garantie ist die Beachtung der Einbau- und Wartungsvorschriften. Die Garantie gilt nur bei Einbau der Gasanlage durch spezifizierte Werkstätten mit GAP- oder GSP- Nachweisen, die nach § 41a Absatz 7 (17) die Einbau- und Überprüfungsrichtlinien für Gasanlagen anwenden. Weiterhin gilt diese nur, wenn für alle Komponenten ein gültiges Abgasgutachten besteht und eine vorschriftsmäßige und nachgewiesene Wartung des Fahrzeugs entsprechend den Angaben unter G erfolgte. Der Einbau einer Valve Care oder INTEC-Valve-Protector Zusatzschmierung für Ventile/Ventilsitzringe ist erforderlich bei Motoren nach Richtlinienliste der INTEC.


Leistungsausschluss

Leistungsausschluss besteht bei: 
1. Schäden an oben nicht aufgeführten Teilen, die durch einen Mangel verursacht wurden, der bei Umrüstung des Fahrzeugs bereits vorhanden war. 
2. Schäden durch Öl- oder Kühlmittelmangel.
3. Schäden und Folgeschäden defekter, nicht von der Garantie gedeckter Teile wie Dichtungen/Simmerringe, Keilriemen, Zahnriemen, Spannrollen, Zündkerzen, Einspritzdüsen, etc.
4. Überhitzungsschäden (Spannungsrisse, Verschmorungen, Abschmelzungen). 
5. Metallbruch (wenn nicht verschleißbedingt) und Verbiegungen. 
6. Softwareänderungen oder Abgleich des Benzinsteuergerätes, wenn die Gasanlage nicht entsprechend in ihren Kennfeldern nachjustiert wurde.
7. Antriebstrangveränderung, Tuning (hard- oder softwareform), Einbau anders übersetzter Getriebe.
8. Schäden aufgrund einer zu mageren oder zu fetten Kraftstoffverbrennung.
9. Schäden, die durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Siebe oder Filter entstehen. Deshalb ist die Verwendung von verschlammungssicheren Ölen zur Aufrechterhaltung der Garantie vorgeschrieben.

Betriebsflüssigkeiten wie z.B. Öl, Kühlmittel etc. werden nicht erstattet. Die Garantie erlischt sofort, wenn Fehlerspeicher vor Reparaturbeginn gelöscht werden ohne schriftliche Erlaubnis durch die INTEC. Schäden durch nachgewiesene Einbaufehler gehen zu Lasten des Umrüsters bzw. dessen Betriebshaftpflicht.


Die Garantie ist nicht gültig:

1. In Verbindung mit Multipointanlagen mit paralleler Systemarchitektur.
2. In Verbindung mit Autogasanlagen, für die kein Abgasgutachten besteht.
3. Bei Transportern zum Einsatz auf Baustellen und LKW ab 4,5 t.
4. Bei Fahrzeugen mit mehr als 6 Zylindern (hier nur auf Anfrage) und Fahrzeugen mit mehr als 45 kW je Zylinder.
5. Bei Fahrzeugen, die als Mietwagen, im Motorsport oder als gewerbsmäßige Kurierfahrzeuge genutzt werden.

Reparaturkosten-Erstattung

Die Erstattungshöchstgrenze ist der Tageswert des Motors, welcher 20% vom Tageswert des Fahrzeugs entspricht. Reparaturrechnungen, die unterhalb dieser Höchstgrenzen liegen, werden nach folgender Leistungstabelle erstattet:

km-Stand bei Reparatur Kostenerstattung
bis 50.000 100%
bis 60.000 90%
bis 70.000 80%
bis 80.000 70%
bis 90.000 60%
bis 130.000 50%
bis 150.000 40%
über 150.000 35%

Betriebsflüssigkeiten sind nicht erstattungsfähig. Erstattungen können nur einmal je Aggregat und ohne Wiederholung gleichartiger Schäden erfolgen. Reparaturrechnungen sind grundsätzlich an die INTEC zu richten. Der Erstattungsbetrag muss gemäß Leistungstabelle abgeklärt werden, der Differenzbetrag ist vom Fahrzeughalter zu zahlen.