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Schulung |
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| Bei CAR-GAS hat die Zukunft bereits begonnen! |
1. Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Bei der Gassystemeinbauprüfung (GSP) handelt es sich um eine Prüfung, die in dieser Form in den bisherigen Vorschriften noch nicht vorgesehen war. Sie muss noch jedem Einbau eines Gasnachrüstsystems durchgeführt werden.
Sofern für das Nachrüstsystem eine "ECE-R 115-Teilegenehmigung" vorliegt, ist nach der GSP kein weiteres Einzelgutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) erforderlich. Diese Nachrüstsysteme werden von der Zulassungsstelle auf Grundlage des bei der GSP erstellten Nachweises in die Fahrzeugdokumente eingetragen.
Bei Nachrüstsystemen ohne "ECE-R 115-Teilegenehmigung" muss nach der Durchführung der GSP zusätzlich ein Einzelgutachten nach § 21 StVZO von einem aaS erstellt werden. Bei der Begutachtung überprüft der aaS inwieweit das Gesamtfahrzeug, z.B. in Bezug auf das Abgasverhalten, durch den Einbau des Nachrüstsystems beeinflusst wurde. Er erstellt den Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugdokumente. Die GSP kann - wie die AU und GAP - von den Sachverständigen und Prüfingenieuren der Überwachungsinstitution und von anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Anerkannte GSP-Werkstätten dürfen die GSP allerdings nur dann durchführen, wenn Sie den Einbau auch selbst vorgenommen haben.
2. Gasanlagenprüfung (GAP)
Obwohl im Verordnungstext zwischen den wiederkehrenden Gasanlagenprüfungen (GAP) - die im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) durchzuführen sind - und den sonstigen Gasanlagenprüfungen unterschieden wird, handelt es sich bei der Durchführung um ein und dieselbe GAP, für die es nur eine Anerkennung und auch nur eine Schulung gibt.
GAP müssen zukünftig in folgenden Fällen durchgeführt werden:
- nach jeder Reparatur an der Gasanlage
- nach einem Brand oder Unfall unter Beeinträchtigung der Gasanlage
- im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU)
Die GAP kann bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden. Auf die Durchführung der GAP bei der HU kann verzichtet werden, wenn z.B. eine anerkannte GAP-Werkstatt in einem Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten vor der HU eine GAP durchgeführt und diese bescheinigt hat. Die GAP kann ebenfalls von den Fahrzeugüberwachern und anerkannten GAP-Werkstätten durchgeführt werden. Die Schulungen werden durch unser qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt.
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